Für den 2. April 2004 kündigte der Berliner Schönheitschirurg Dr. med. Mark Wolter zusammen mit Prof. Dr. Dr. med. Werner Mang von der Bodenseeklinik/Lindau, Dr. med. Jürgen Marsch aus Essen und Dr. med. Wolfgang Friedrich aus Hamburg die Gründung der Internationalen Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie (IGÄC) an. Erklärtes Ziel der IGÄC: Mehr Sicherheit für den Patienten in der Ästhetischen Chirurgie durch strenge Auswahlbestimmungen und Beschränkung bei der Vergabe der Zertifikate für Spezialisierungen.
Weshalb ein neues Qualitätszertifikat für die Ästhetische Chirurgie? Damit reagieren die Ästhetischen Chirurgen auf die zunehmende Kritik an der undurchsichtigen Vielfalt der bisher verbreiteten Gütesiegel oder Plaketten. Auf den ersten Blick würden diese Auszeichnungen zwar den Anschein erwecken, als testeten sie den Arzt und sein Können auf Herz und Nieren, so die Veranstalter. Bei genauerem Hinsehen würde sich jedoch herausstellen, dass die Kriterien oftmals gar nicht die operativen Fähigkeiten der Ärzte untersuchen.
"Leider stecken hinter diesen Plaketten häufig nur medienwirksame PR-Gags," beklagte Wolter. Nach Berichten des WDR (Westdeutscher Rundfunk) vom 9. März 2004 untersuchten Tester nach Vorankündigung Klinikabläufe, Patientenberatung und Verbandswechselfähigkeiten für einen Tag. Zusätzlich prüften sie die Qualität der technischen Geräte und Implantate, und auch die Hygienekriterien. Dafür erhielt die Klinik anschließend eine ISO-Zertifizierung.
Nicht getestet werden allerdings die Ärzte, so der WDR-Beitrag fest. Somit stehe die verliehene ISO-Zertifizierung nicht für die Qualifikation der Ärzte - dem wichtigsten Part. "Jedoch," sagt Wolter "setzt Qualitätskontrolle an der Spezialausbildung der Fachärzte an." Deshalb will die IGÄC jedem ihrer Mitglieder maximal drei Spezialisierungen zertifizieren. Eingriffe, die das jeweilige Zertifikat nicht abdeckt, sollte das Mitglied an entsprechend qualifizierte Kollegen abgeben. "Das wird dazu führen, dass Kliniken zwar immer noch das gesamte Spektrum der Ästhetischen Chirurgie anbieten, aber verschiedene Spezialisten dieses Angebot abdecken. Natürlich könnten sich auch Kliniken zusammenschließen.
Dann erst würde dem Faktum Rechnung getragen, dass beispielsweise eine Brustvergrößerung vom Eingriff her etwas völlig anderes als eine Brustverkleinerung ist." führt Wolter weiter aus. Nachweise fordert die IGÄC darüber, wo und wann der Anwärter die jeweilige Operationstechnik erlernt hat und bei wem. Außerdem verlangt sie einen Beleg darüber, wie oft er die Methode bereits durchführte. "Nur durch diese Strenge wird die IGÄC zum Qualitätsprädikat." erklärt Wolter. Obwohl die Musterweiterbildungsordnung zum Facharzt für Plastische Chirurgie auch ästhetische Eingriffe erfasst, fordert sie trotzdem nicht eine einzige ästhetische Operation zwingend, was meist zur Nichtableistung dieser Behandlungen führt. Plastische Chirurgie, zur Wiederherstellung beispielsweise nach schweren Unfällen, lässt sich folglich nicht mit der Ästhetischen Chirurgie gleichsetzen.
"Ein Plastischer Chirurg kann aufgrund seiner Ausbildung eben genauso gut oder schlecht ästhetisch operieren wie ein anders chirurgisch ausgebildeter Arzt. Nur wenige Ausnahmen im Bereich der plastischen Chirurgie aber auch im Bereich der anderen Fachbereiche brechen diese Regel." führte Wolter weiter aus. Dabei benötigt der Arzt neben ästhetischem Gespür für jeden einzelnen ästhetischen Eingriff eine spezielle Zusatzausbildung. "Aus diesem Grund entwickelten wir ein Konzept zur sicheren Orientierung der Patienten." teilte Wolter mit. Künftig schließt das Qualitätsprädikat der IGÄC schwarze Schafe in diesem Berufsfeld aus.
Regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen wie die Jahrestagung des Berliner Arbeitskreises für Ästhetische Chirurgie helfen das Fähigkeitslevel der Mitglieder konstant hoch zu halten. Organisatorisch handlungsfähig bleibt der IGÄC durch dezentrale Strukturen. So fungiert er als internationaler Dachverband für die miteinander vernetzten, regionalen Arbeitskreise zum effektiven Wissensaustausch und miteinander Arbeiten.
Zur Zeit betätigen sich circa 4.500 Ärzte als Schönheitschirurgen in Deutschland, so Wolter. Dieser ungeschützte Begriff eröffnet sich allerdings jedem approbierten Arzt und gibt keine Auskunft über dessen Ausbildung oder Können. Einkommenseinbußen bei Medizinern aufgrund der gesundheitspolitischen Entscheidungen führen fatalerweise zu einem explosionsartigen Wachstum des Angebotes auf dem Gebiet der Ästhetischen Chirurgie. Zunehmend bessern Kassenärzte neben ihrer normalen Tätigkeit ihr Einkommen mit ästhetischen Eingriffen auf.
Doch leidet neben der fachlichen auch die rechtliche Qualifikation, denn selbst eine Botox-Behandlung, ein vergleichsweise kleiner ästhetischer Eingriff, kann somit aus der gültigen Haftpflichtversicherung des Arztes fallen. Infolge dieser Entwicklung steigt das Risiko für die Patienten. Deshalb will die IGÄC auch den Patienten eine Anlaufstelle bieten, um beispielsweise Beschwerden aufzunehmen und zu beraten. Strittige Fälle begutachtet ein eigens eingerichteter Expertenrat des Verbandes.
"Sollte sich der Vorwurf einer gutachterlichen Stellungnahme, welche durch ein Vorstandsmitglied durchgeführt wird, bewahrheiten, steht der betreffende Arzt zunächst unter Beobachtung. Bei Wiederholung ist ein Ausschluss möglich. Es kann zwar nicht garantiert werden, dass jede Operation perfekt verläuft, schwarze Schafe, die unter den Kollegen teilweise bekannt sind, können jedoch auf diese Weise schnell und sicher aussortiert werden." erläutert Wolter. Damit dient die Verleihung des Qualitätsprädikats der Sicherung der hohen Anforderungen durch die IGÄC an ihre Mitglieder. "Eines steht fest," erklärt Wolter, "es ist höchste Zeit für klare Richtlinien."
Die Gründung der Internationalen Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie (IIGÄC) ist für Freitag, den 2. April 2004 um 17.00 Uhr in der ersten Etage der Newton Bar am Gendarmenmarkt in Berlin-Mitte vorgesehen.
Letzte Aktualisierung am 29.07.2015.
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