Die Krankenkassen zahlen mittlerweile einen Festzuschuss zum Zahnersatz, der sich nach dem Vorhandensein eines lückenlosen Bonusheftes richtet, in dem Zahnvorsorgebehandlungen und kleine Reparaturen vermerkt sind. Dieser Zuschuss reicht von 50% (ganz ohne Bonusheftchen) bis zu 20% und 30% wenn die Vorsorge bis auf 10 Jahre zurückdatierbar ist. Gut ist, dass Patienten sich inzwischen nicht mehr mit der billigsten Lösung begnügen müssen, sondern auch Zuschuss für Implantate bekommen, sofern diese aus medizinischen und ästhetischen Gründen angezeigt sind.
Aber auch bei Füllungen, also Zahnreparaturen, zahlt die Krankenkasse nur noch das Minimum an Versorgung. Wer keine Amalgamfüllungen möchte – wofür es gute Gründe gibt, muss selbst tief in die Tasche greifen.
Die beste Vorgehensweise ist die, sich einen vertrauenswürdigen Zahnarzt zu suchen, der keine überzogenen Gebührensätze nach der GOZ (privatärztliche Gebührenordnung für Zahnärzte) fordert und bei der Auswahl einer Zahnprothese oder ein Inlay die für den Patienten die bestmögliche Lösung vorschlägt. Dies wird im Heil- und Kostenplan festgehalten, der dann zunächst an die Krankenkasse zur Überprüfung und Genehmigung des Zuschusses geht.
Glücklich, wer von Natur aus robuste Zähne hat und sie auch noch gut pflegt, denn hier geht die Rechnung auf. Doch Unfälle, diverse Krankheiten oder auch ererbte schlechte Zähne zwingen früher oder später fast jeden, für eine Zahnprothese tief in die eigene Tasche greifen zu müssen. Allergien und Unverträglichkeiten gegen bestimmte Zahnfüllstoffe oder auch ästhetische Gründe können den Patienten ebenfalls zusätzlich Geld kosten.
Dagegen wappnen kann man sich durch die Auswahl einer guten Zahnzusatzversicherung.
Worauf sollte man bei der Auswahl einer solchen Zusatzversicherung achten?
Sie sollte bezahlbar sein und dabei die wichtigsten Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkasse nach Möglichkeit gut abdecken. Dies wird selten bis zu 100% möglich sein, aber bei höheren Beträgen für eine Behandlung schlägt jedes Prozent eines Zuschusses zu Buche.
Zu den Leistungen einer solchen Zahnzusatzversicherung zählen
Die Tarife berechnen sich jeweils danach, ob man bereits Zahnprothesen hat – denn dann wird eventuell Ersatz fällig – und nach dem Gesundheitszustand des Patienten. In der Regel gilt eine Wartezeit von bis zu 6 Monaten oder einem Jahr, bis die Zusatzversicherung greift. Mittlerweile gibt es jedoch auch Versicherungen, bei denen diese Wartezeit entfällt.
Die Zahnzusatzversicherung sollte auch dann zahlen, wenn die Krankenkasse den Festgeldzuschuss verweigert, also völlig unabhängig ihre Leistung erbringen. Das gilt es vor Vertragsabschluss unbedingt zu klären.
Weiterhin ist zu prüfen, ob und wenn ja, welche Leistungsobergrenzen pro Jahr die Versicherung (weitere Informationen zu Allianz Zahnzusatzversicherung) festlegt, ob sie von einem „ordentlichen Kündigungsrecht“ Gebrauch machen würde oder nicht (dies kann bei zu hohen anfallenden Leistungen eintreten).
Informieren kann ein guter unabhängiger Versicherungsfachmann, oder man greift zu den Berichten der Stiftung Warentest, die in 2010 und 2012 die Zahnzusatzversicherer kritisch unter die Lupe genommen hat.
Da es gute Versicherungen bereits ab unter 10 Euro im Monat gibt, lohnt sich ein Abschluss auf alle Fälle.
aktualisiert am 29.07.2015