Man unterscheidet zwei Arten von Stammzellen: adulte Stammzellen und embryonale Stammzellen. Adulte Stammzellen befinden sich z.B. im Knochenmark, im Gehirn, in der Bauchspeicheldrüse, der Leber oder der Haut des Menschen. Aus adulten Stammzellen können sich nur bestimmte Zelltypen bilden. Das heißt aus neuralen Stammzellen entwickeln sich z.B. Zellarten des Nervengewebes. Der Vorteil der adulten Stammzellen: Da sie dem eigenen Körper entnommen werden, besteht keine Gefahr der Abstoßung. Embryonale Stammzellen werden aus befruchteten menschlichen Eizellen gewonnen. Sie können sich in etwa 300 verschiedene Zelltypen wie Muskel- und Gehirnzellen entwickeln. Man nennt sie deshalb pluripotent.
Während adulte Stammzellen bereits gegen Leukämie erfolgreich eingesetzt werden, ist in Deutschland die Verwendung embryonaler Stammzellen nicht erlaubt. In Deutschland versucht man deshalb die Forschung mit sogenannten" induziert Pluripotenten Stammzellen", kurz iPS, voranzutreiben. Diese müssen nicht - ethisch umstritten - aus embryonalen Zellen gewonnen werden, sondern lassen sich aus den körpereigenen Zellen herstellen. Dabei werden Zellen reprogrammiert und in eine Art embryonalen Zustand zurückversetzt. Daraus können dann beliebige Zellen herangezüchtet werden. Induziert Pluripotente Stammzellen verfügen damit über ähnliche Eigenschaften wie embryonale Stammzellen. Allerdings ist die Gewinnung von iPS nicht ganz einfach und birgt erhebliche Risiken. So können iPS auch äußerst kanzerogen sein.
Derzeit versucht man mit verschiedenen Verfahren iPS-Zellen herzustellen. Die Ansätze sind vielversprechend. In Tierversuchen mit Nagern macht man mit der Erzeugung und dem Injizieren von iPS bereits große die Fortschritte. Bis die Heilung von Menschen mit Schlaganfall, Multiple Sklerose, Alzheimer, Parkinson oder anderen schweren Krankheiten routinemäßig mit Stammzellen erfolgen kann, hat die medizinische Forschung jedoch noch ein großes Stück Arbeit vor sich.
aktualisiert am 29.07.2015