Für die medizinische Diagnostik sind Röntgenuntersuchungen unentbehrlich. Besonders viele Röntgenaufnahmen werden in deutschen Zahnarztpraxen gemacht. Mithilfe der bislang üblichen 2D-Technik ist jedoch auf dem Röntgenbild immer nur eine Schicht im Kiefer klar erkennbar. Die Digitale Volumentomographie, kurz DVT, erstellt ein dreidimensionales Bild.
Die Vorteile der digitalen Volumentomographie sind vielfältig. So macht eine 3D-Aufnahme eine wesentlich präzisere Diagnostik möglich. Beim digitalen Röntgen wird ein Datensatz erzeugt, der sich zu einem dreidimensionalen Bild zusammenfügt. Dieses Bild lässt sich beliebig drehen und somit am Bildschirm von allen Seiten genau unter die Lupe nehmen. Zudem kann die Aufnahme "aufgeschnitten" und in Scheiben betrachtet werden. Die hohe Bildauflösung macht hauchfeine Strukturen sichtbar. Neben dem Zustand der Zähne und des Kiefers lässt sich z.B. auch die Knochendichte analysieren. Tumore oder Zysten können leichter diagnostiziert werden.
Zudem erlaubt die DVT-Technik ein exaktes Vermessen. Der chirurgische Eingriff kann somit wesentlich besser geplant werden, da individuelle Besonderheiten bereits vorher erkannt und mit einbezogen werden können. Mit unerwarteten Komplikationen während der Operation ist daher wesentlich seltener zu rechnen. Die Risiken für den Patienten minimieren sich.
Für den Patienten bedeutet eine präzisere Diagnostik, dass sich die Kosten, die für die Behandlung auf ihn zukommen, genauer berechnen lassen. Unerwartete Kostensteigerungen lassen sich weitgehend vermeiden.
Viele Patienten fürchten die langen Minuten in der Röhre des Computertomografen. Diese Prozedur bleibt einem beim Zahnarzt erspart. Das Aufnahmegerät fährt lediglich einmal um den Kopf herum. Die Strahlenbelastung ist zudem ca. 80 Prozent geringer als bei einem konventionellen CT.
Noch steht der Digitale Volumen Tomograph (DVT) nicht in allen Zahnarztpraxen zur Verfügung. Die Kosten für die Untersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen bislang noch nicht übernommen.
aktualisiert am 29.07.2015