22.02.2005 Schönheitschirurgie: Russisch Roulette bei Arzt-Vermittlung
Derzeit stehen hilfe- und ratsuchende Patienten im Visier findiger Marketingagenturen, deren Namen mehr an seriöse Kliniken als an industriegeförderte Unternehmen erinnern, so heute die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC): Geködert würden die Patienten zum Beispiel mit Brustvergrößerungen zu Aktionspreisen, Chirurg
inklusive.
Der Haken: Der Patient muss einen Behandlungsvertrag unterschreiben, ohne dass er den Namen - geschweige denn die Qualifikation - des Chirurgen kennt. "Für die Patienten bedeutet das: Sie lassen sich auf ein Russisch Roulette bei der Arztvermittlung ein. Sie setzen damit nicht nur ihr Geld, sondern auch ihre Gesundheit aufs Spiel", erklärte heute der
Präsident der DGÄPC, Dr. Rolf Kleinen aus Freiburg.
"Bei ästhetisch-plastischen Operationen ist das Vertrauen im Arzt-Patienten-Verhältnis eine Grund-vor-aus-setzung für die erfolgreiche Behandlung. Und Vertrauen kann sich nur aufbauen, wenn der Patient die Chance hat, sich vorab unabhängig über den Arzt zu informieren, ihn im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgespräches persönlich kennenzulernen
und sich erst dann für oder gegen eine Operation zu entscheiden," so Kleinen weiter.
Die Vermittlungsagenturen würden diesen Prozess jedoch genau ins Gegenteil verkehren: Zuerst sei der Vertragsabschluss über den Eingriff und damit eine Anzahlung von mehreren Hundert Euro fällig. Erst dann erhalte der Patient von der Agentur eine Arztadresse mit einem Termin für das Beratungsgespräch.
"Die Patienten kaufen die Katze im Sack und verzichten dabei auf ihre grundlegenden Rechte wie der freien Arztwahl, der Möglichkeit, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten und sogar auf die ärztliche Schweigepflicht der behandelnden Ärzte gegenüber dem Vermittler", sagt DGÄPC Vorstandsmitglied Dr. Hans Detlef Axmann aus Hannover.
"Das widerspricht nicht nur medizinischen, sondern auch marktwirtschaftlichen und persönlichkeitsrechtlichen Grundsätzen." Tatsächlich ist der blind gebuchte Chirurg vom Umtausch weitgehend ausgeschlossen: Sagt dem Patienten der zugewiesene Arzt nicht zu, wird ihm eine Alternative aus dem "Ärzteprogramm" des Vermittlers vorgeschlagen. Entscheidet sich
der Patient gegen den Eingriff, behält der Vermittler in jedem Fall 50% der Anzahlung. Nur bei medizinischen Einwänden des Arztes werden die Kosten komplett erstattet.
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