Kein ästhetischer Eingriff zur Verschönerung des Gesichts ist frei von Risiken. Daher rieten Experten beim 53. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie in Krefeld, dass Patienten ihrem Behandler vor einem Eingriff einige kritische Fragen stellen sollten.
Lassen Sie sich den Operationshergang genau schildern, fragen Sie nach der Eingriffs-Technik und bitten Sie um eine Begründung, warum die vorgeschlagene Technik in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist. Lassen Sie sich nicht durch "Mediziner-Latein" abschrecken! Schließlich ist es Ihr Gesicht.
Nicht immer ist ein "großer Schnitt" nötig, um zu einem befriedigenden Ergebnis zu kommen, das die ästhetische Einheit des Gesichtes bewahrt. Erkundigen Sie sich, ob eine kleinere Korrektur ausreichend ist.
Jede Vollnarkose, aber auch jede örtliche Betäubung, bei der Beruhigungsmittel gegeben werden, birgt ein Risiko. Bei einer Vollnarkose muss, bei einer massiven Gabe von Beruhigungsmitteln sollte ein Narkose-Facharzt zur Verfügung stehen. Nur dieser kann Ihr individuelles Narkoserisiko abschätzen und im Notfall eingreifen. Achten Sie auf eine mündliche und schriftliche Äufklärung durch den Anästhesisten. Dazu benötigt er etwa Angaben zu anderen Erkrankungen, Medikamenten-Einnahmen etc.
Achten Sie darauf, dass nur biologisch abbaubare Füllmaterialien verwendet werden, etwa körpereigenes Fett, Poly-Milchsäure-Verbindungen, Hyaluronsäure oder Kollagen.Dauerhafte Materialien (Silikon, Acrylverbindungen), die nicht abgebaut werden können, bergen das Risiko von Infektionen und Fremdkörperreaktionen. Nur wenn Ihr eigenes Fett injiziert wird, ist ein Allergietest verzichtbar. In allen anderen Fällen, insbesondere bei einer Kollagenbehandlung, sollte das Material probehalber in einer geringen Menge vor der Behandlung injiziert werden, um allergische Reaktionen auszuschließen. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt schriftlich ganz genau bestätigen, welches Material er injiziert hat.
Lassen Sie sich mit Aussagen, dass der Eingriff harmlos und ungefährlich sei, keinesfalls abspeisen. Es gibt keine völlig risikolosen medizinischen Eingriffe. Lassen Sie sich auch diese Informationen über mögliche Komplikationen und Spätschäden auf jeden Fall schriftlich geben. Das Aufklärungsformular muss nicht nur von Ihnen, sondern auch von Ihrem Arzt unterschrieben werden.
Da es bei jedem Eingriff auch zu lebensbedrohlichen Zwischenfällen kommen kann, muss Ihr behandelnder Arzt auf derlei Notfälle vorbereitet sein.
Da weder Berufs- noch Standesrecht in Deutschland einen Arzt daran hindert, Schönheitschirurgie auszuüben, selbst wenn er dafür keine Spezialausbildung hat, sollten Sie sich unbedingt nach der Ausbildung Ihres Operateurs erkundigen. Nur Spezialisten mit Facharztausbildung und einer entsprechenden Weiterbildung für plastische Operationen, die von der Bundesärztekammer geregelt ist, bieten die Gewähr, dass Sie sich einem kundigen Experten anvertrauen.
Sie sollten von Ihrem behandelnden Arzt eine nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aufgegliederte Kostenkalkulation und Rechnung verlangen. Vorsicht bei "Pauschalhonoraren". Im Zweifelsfall: Holen Sie noch eine zweite Experten-Meinung ("Second Opinion") ein. Lassen Sie sich nicht zu einem Eingriff überreden. Nehmen Sie sich nach einem ersten Gespräch ausreichend Bedenkzeit. Wenn Sie unsicher sind, erkundigen Sie sich noch bei einem zweiten Experten.
Letzte Aktualisierung am 29.07.2015.
Ästhetische Medizin - Gesichtschirurgie - Schönheits-OP,