"Hände mit Nervenschäden müssen nicht gelähmt bleiben!" betont Professor Günter Germann, Ärztlicher Direktor der ETHIANUM Klnik Heidelberg, Honorarprofessor für Plastische und Handchirurgie der Universität Heidelberg und Vizepräsident "Handchirurgie" im Vorstand der DGPRÄC und führt aus, "dass motorische und sensible Ersatzoperationen in jeder Phase nach der Verletzung zu einer Wiederherstellung verlorener Nervenfunktionen und damit einer deutlichen Verbesserung der durch die Lähmung eingeschränkten Handfunktionen führen."
So bestehe auch Hoffnung für Patienten, deren Verletzung bereits länger zurückliege. Bei der Primärversorgung von Nervenverletzungen, kommt es trotz verbesserter mikrochirurgischer Nervennahttechniken häufig zu resultierenden Funktionsbeeinträchtigungen, gerade bei älteren Patienten. Die Rückkehr der Muskelfunktionen ist mit einer langen Behandlungsdauer verbunden. Ersatzoperationen ermöglichen einen baldigen Rückgewinn der Funktion, erläutert der Chefarzt der Klinik für Hand-, Plastische und Rekonstruktive Chirurgie in der BG-Unfallklinik Ludwigshafen.
Er führt weiter aus, "dass das Operationsprinzip beim motorischen Ersatz auf der Umlagerung der Sehnen intakter Muskeln auf die Sehnen gelähmter oder geschädigter Muskeln beruht, um deren Funktion zu übernehmen bzw. zu unterstützen. Bei sensiblen Ersatzoperationen geht es darum, innervierte Areale der Hand gefäßgestielt so umzulagern, dass wichtige Kontaktzonen der Hand wieder für den Greifprozess eingesetzt werden können." Ist eine abwartende Haltung bzw. konservative Behandlung häufig mit einer Schienenbehandlung von mehr als einem Jahr verbunden, ohne dass eine Funktionsrückkehr garantiert werden könne, könne mit diesem Verfahren den Patienten eine exzellente therapeutische Alternative zur dauerhaften Lähmung bzw. zur langfristigen Schienenbehandlung geboten werden. Damit können eine soziale und berufliche Entwurzelung des Patienten und weitere Behandlungskosten vermieden werden.
"Dabei ist eine motorische und /oder sensible Ersatzoperation, je nach Verletzungstyp und Patientenprofil, häufig schon nach sechs Wochen möglich", betont Professor Germann und führt aus, dass somit bereits sechs bis zwölf Wochen postoperativ eine Rückkehr in die berufliche Tätigkeit möglich sei. Umso unverständlicher erscheint es ihm, dass die Nervennaht zwar auch nicht adäquat in dem Vergütungssystem der Krankenhäuser abgebildet sei, die viel komplexere Ersatzoperation aber völlig unzureichend vergütet wird, und nicht kostendeckend zu erbringen ist.
Letzte Aktualisierung am 29.07.2015.
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