Ausgedehnte Nervenverletzungen und die Versorgung von zentralen Nervenstämmen beanspruchen einen hohen personellen, apparativen und zeitlichen Aufwand während der Operation und postoperativ. Ein ebenso hoher Aufwand wird bei schweren Handverletzungen und ausgedehnten Weichteilschäden sämtlicher Körperregionen sowohl bei akut Verletzten als auch in der septischen und in der Tumorchirurgie betrieben. Neben der postoperativen ausgedehnten individuell abgestimmten Wundpflege sind spezielle auf den Patienten und seine Verletzungen bezogene physiotherapeutische und ergotherapeutische Behandlungsmaßnahmen erforderlich, um eine optimale funktionelle Wiederherstellung zu erwirken.
Die Vergütung im neuen DRG Fallpauschalensystem (Diagnosis Related Groups) berücksichtigt im Rahmen der Plastischen, Hand-, Rekonstruktiven und Verbrennungschirurgie in derartig ungenügender Weise diese aufwändigen Behandlungsverfahren, dass sie für maximal versorgende Krankenhäuser mit hochspezialisierten Behandlungszentren defizitär sind. So werden zum Beispiel Operationen bei ausgedehnten Nervenverletzungen, die allein im Kostenaufwand für die Operation bei 8.000 bis 14.000 Euro liegen, wie die Versorgung eines Fingernervs für circa 2.500 Euro vergütet.
Bei der Versorgung schwerer Handverletzungen gibt es keine abgestufte der Verletzung angepasste Vergütungsform, welche die Ausdehnung, die Art und die Anzahl der im gleichen Krankenhausaufenthalt notwendig werdenden Folgeoperationen berücksichtigt. Ausgedehnte mikrochirurgische Eingriffe, aufwändige Osteosyntheseverfahren und Lappentransplantationen werden an der Hand nur halb so hoch vergütet wie in anderen Körperregionen.
Zum Beispiel wird beim Brustaufbau das gleiche plastisch-chirurgische Verfahren doppelt so hoch vergütet wie an der Hand, obwohl besonders an der Hand die postoperative physio- und ergotherapeutische Nachbehandlung zur funktionellen Wiederherstellung neben der Wundpflege wesentlich höher ist als in anderen Körperregionen. Insbesondere schwere Handverletzungen und Handerkrankungen sind in der Fallpauschalenvergütung benachteiligt, weil es offensichtlich politischer Wille ist, die operative Handversorgung ohne Berücksichtigung der Erkrankungsschwere in den ambulanten Bereich zu drängen, in dem eine noch schlechtere Vergütung dieser hochspezialisierten Eingriffe erfolgt.
Die Art der Kostenevaluation und der Fallpauschalenerrechnung ist intransparent. Einerseits wird ein strukturierter Dialog von DIMDI und InEK (politisch eingesetzte Organe der Selbstverwaltungen) verlangt, in dem die behandelnden Ärzte aufgefordert sind, genaue Vorschläge für die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen beziehungsweise der Änderung ihrer Berechnungsmodalitäten zu machen. Andererseits sind diese Institute zum nicht bereit, offen darzulegen, wie viele und welche Art gelieferter Daten zur Evaluation der Leistungen herangezogen wurden. Die Kostenanalyse von Krankenhausdaten ist ebenso intransparent. An der Kostenevaluation sind überhaupt nur 10% von allen Krankenhäusern beteiligt. Viele dieser Krankenhäuser erbringen gar nicht diese hochspezialisierten Leistungen und viele dieser Kliniken können keine wirkliche exakte Angabe zu den Kosten der evaluierten Einzelleistungen abgeben.
Auch dies bezüglich ist keine öffentliche Kontrolle durch die betroffenen Fachdisziplinen möglich. Viele Kostenevaluationen und Erlösberechnungen scheinen willkürlich und nicht leistungsbezogen zu sein. Das System, welches ursprünglich aus Australien übernommen wurde, weist nicht nur Lücken, sondern bezogen auf die angewandten medizinischen Therapieverfahren völlig unlogische Leistungsberechnungen auf. In der Plastischen, Hand -, Rekonstruktiven und Verbrennungschirurgie ist in vielen Bereichen die Fallpauschalenvergütung für den Krankenhausträger defizitär und für die Therapeuten inklusive ihrer Patienten unlogisch verteilt und nicht leistungsgerecht abgebildet. Die Folge davon ist eine Bedrohung der Versorgung von großen Anteilen hochspezialisierter weit fortgeschrittener moderner Behandlungsmethoden in dieser Fachdisziplin.
Letzte Aktualisierung am 29.07.2015.
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