Ab dem 1.1.2005 werden Implantat-Behandlungen erstmals von den Krankenkassen mitbezahlt. Aufgrund eines neuen Abrechnungssystems ist der festsitzende Zahnersatz konventionellen Kronen oder Brücken gleichgestellt. Erst 5 bis 7% der Menschen, bei denen Implantationen sinnvoll wären, sind heute mit den künstlichen Zahnwurzeln versorgt.
Daher kann es 2005 zu einem "Implantations-Boom" kommen. Allerdings, so betont das Deutsche Zentrum für orale Implantologie e. V. (D.Z.O.I.), sollten sich Patienten nur von zertifizierten Zahnmedizinern behandeln lassen.
Bisher musste der Patient bei einer Implantation nicht nur die künstlichen Zahnwurzeln, sondern auch den darauf befestigten Zahnersatz komplett selbst zahlen. Bei Brückenkonstruktionen hingegen wurde der Aufbau von der Krankenkasse mitfinanziert.
Jetzt wird der implantatgetragene Zahnersatz auch für den Durchschnittsverdiener erschwinglich. Lässt er eine Zahnlücke durch ein Implantat samt Krone für ca. 1.600 Euro schließen, beteiligen sich die Krankenkassen ab dem 1.1.2005 mit ca. 350 Euro an der Krone. Grund dafür ist das System des "befundorientierten Festzuschusses".
Das D.Z.O.I. warnt davor, sich als Patient in falsche Hände zu begeben. Jeder ausgebildete Zahnarzt darf rechtlich gesehen Implantationen durchführen. "Aber nur Zahnärzte mit einem Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie haben sich speziell auf diesem Gebiet weitergebildet und verfügen über ausreichende Erfahrung", erläutert der Vizepräsident des D.Z.O.I., Dr. Volker Black (München/Germering).
"Sie sind in der Lage, von der Beratung bis zur Nachbetreuung eine professionelle Behandlung anzubieten. Patienten sollten sich vorab erkundigen, ob ihr Arzt diesen Tätigkeitsschwerpunkt besitzt und seit wann er Implantationen ausführt," erklärte Black weiter.
Letzte Aktualisierung am 29.07.2015.
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